Die wichtigsten Ziele ambulanter psychiatrischer Krankenpflege sind:
- stationäre Behandlung zu verkürzen oder zu vermeiden
- einen Übergang zwischen Klinik und Alltag zu schaffen
- Behandlungserfolge auch über die Entlassung hinaus nachhaltig zu sichern
Die Voraussetzungen
Voraussetzung für eine ambulante psychiatrische Betreuung ist eine ärztliche Verordnung durch eine Fachärztin bzw. durch einen Facharzt für Neurologie/Psychiatrie.
Wir betreuen:
- akut psychisch kranke Menschen
- chronisch psychisch kranke Menschen
- gerontopsychisch kranke Menschen
- pflegebedürftige Menschen, die nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) häusliche Pflege benötigen